Allgemeine Geschäftsbedingungen / Parkordnung

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Für alle Geschäfte zwischen den Besuchern des Dinosaurierlandes Rügen („Besucher“) und der Firma Dinosaurierland Rügen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Ein Vertragsschluss kommt erst bei Zahlungsaufforderung durch einen zuständigen Mitarbeiter vom Dinosaurierland Rügen und der Zahlung des Eintittspreises zustande.

2. BENUTZUNG DES DINOSAURIERLAND RÜGEN

2.1 Der Erwerb einer Eintrittskarte für das Dinosaurierland Rügen berechtigt zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die im Zeitpunkt des Besuches angeboten werden, mit Ausnahme der Leistungen, für die gemäß gesondertem Hinweis am Ort der Leistung ein zusätzliches Entgelt gefordert wird.

2.2 Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass im Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch das Dinosaurierland Rügen hingewiesen wurde. Das Dinosaurierland Rügen wird auf nicht verfügbare Leistungen am Eingang zum Dinosaurierland Rügen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit feststeht, hinweisen. Auf die kurzfristige Nichtverfügbarkeit einzelner Leistungen wird am Ort der Leistung hingewiesen. Die individuelle Verfügbarkeit ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig.

2.3 Der Besucher ist bei dem Besuch vom Dinosaurierland Rügen verpflichtet, die Verhaltensregeln, auf die am Eingang und an anderen Stellen, insbesondere bei einzelnen Leistungen, hingewiesen wird, einzuhalten. Zu diesen Verhaltensregeln zählt auch das „Gesetz zum Schutz der Kinder und Jugend“. Bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln ist das Dinosaurierland Rügen berechtigt, neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen den jeweiligen Besucher die Besuchsberechtigung zu entziehen und aus dem Dinosaurierland Rügen zu verweisen. Bei Nichtfolgeleistung einer Aufforderung zum Verlassen vom Dinosaurierland Rügen wegen Verstoßes gegen eine Verhaltensregel wird das Dinosaurierland Rügen umgehend strafrechtliche Schritte einleiten.

3. VERHALTENSREGELN IM DINOSAURIERLAND RÜGEN

3.1 Das Verlassen des Rundweges ist untersagt. Der Besucher erhält keine Schadensersatzansprüche auf Schäden materieller oder persönlicher Art, welche durch Nichteinhaltung der Parkordnung entstehen können.

3.2 Das Rauchen auf dem ausgewiesenen Rundweg ist untersagt.

3.3 Das Entsorgen von Unrat und Abfällen entlang des Rundwegs ist untersagt. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.

3.4 Das Mitführen von Hunden ist ausschließlich angeleint gestattet. Der Besucher verpflichtet sich evtl. anfallenden Hundekot mittels Kotbeutel ( an der Kasse erhältlich) zu entsorgen.

4. SPIELPLATZNUTZUNG

4.1 Die Nutzung von Spielgeräten auf den Spielplätzen, den Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Dinosaurierland Rügen haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen.

5. NUTZUNG VON GEBÄUDEN UND ATTRAKTIONEN

5.1 Die Nutzung von Gebäuden und Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr, das Dinosaurierland Rügen haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen. Wer die Anweisungen und Nutzungsvorschriften durch unser Personal oder die entsprechenden Schilder nicht befolgt, kann von der Teilnahme [Nutzung] ausgeschlossen werden.

6. SCHADENSMELDUNG

6.1 Alle Einrichtungen im Parkwerden sorgfältig kontrolliert. Wenn Ihnen trotzdem ein Schaden entstanden ist oder Sie verletzt worden sind, melden Sie das bitte [umgehend] einem Mitarbeiter. Sollten Sie selbst Dinge beobachten, die zu Schäden oder Verletzungen führen könnten, melden Sie das bitte ebenfalls einem unserer Mitarbeiter.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND BEGRENZUNG

7.1 Das Dinosaurierland Rügen haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. SONSTIGES

8.1 Die Nichtausübung eines Rechts durch Dinosaurierland Rügen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

8.2 Sofern einzelne Bestimmungen sich als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

8.3 Im Falle höherer Gewalt und anderer Hindernisse, die vom Dinosaurierland Rügen nicht zu vertreten sind, einschließlich Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Anschläge, Aufruhr, rechtmäßige Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Sturm, Unwetter, Gewitter die einen wesentlichen Einfluss auf die Erfüllung von Verpflichtungen vom Dinosaurierland Rügen haben, können sowohl das Dinosaurierland Rügen wie auch der Besucher den konkret betroffenen Teil dieses Vertrages ohne irgendeine hieraus resultierende Haftung gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.

Stand 01.03.2016